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Steuerliche Behandlung von Tagesgeldkonten
Die Zinsen aus Tagesgeld unterliegen seit dem 01.01.2009 der sog. Abgeltungssteuer, die für Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Wertpapierverkäufen anfällt, die nach dem 1. Januar 2009 zufließen (z.B. durch Gutschrift auf dem Konto). Der Abgeltungssteuersatz liegt bei pauschal 25 Prozent (plus 5,5 Prozent Solidarzuschlag und Kirchensteuer), wird von der Bank direkt einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.
Für private Anleger gilt seit dem 01.01.2009 ein Sparerpauschbetrag für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i.H.v. 801 Euro. Dies entspricht der Zusammenfassung von Sparerfreibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausdrücklich ausgeschlossen.
“In Deutschland ist der Steuerspartrieb stärker als der Fortpflanzungstrieb"
Erwin Huber (CSU, bayerischer Finanzminister)
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